Wirtschaftsrecht

Unternehmerische Entscheidungen rechtlich gestalten.

Wir begleiten Unternehmen bei Verträgen, gesellschaftsrechtlichen Entscheidungen und wirtschaftlichen Konflikten. Von der Gründung über Veränderungen im Unternehmen bis zu Transaktionen und Streitverfahren entwickeln wir Lösungen für die jeweilige unternehmerische Aufgabe.

Rechtsberatung mit Blick auf Ihr Unternehmen.

Rechtliche Fragen entstehen selten isoliert. Ein Vertrag beeinflusst Abläufe, eine neue Gesellschaft verändert Verantwortlichkeiten und ein Konflikt kann Geschäftsbeziehungen belasten. Wir betrachten diese Zusammenhänge und stimmen die rechtliche Gestaltung auf Ihr Vorhaben ab. Je nach Fragestellung werden weitere Kompetenzen unserer Kanzlei und die steuerlichen Schnittstellen einbezogen.

Unsere Schwerpunkte

Gesellschaft und Unternehmensorganisation

Wir beraten zu Gründungen, gesellschaftsrechtlichen Strukturen und Veränderungen im Unternehmen. Dazu gehören klare Zuständigkeiten, die Gestaltung von Vereinbarungen und der Umgang mit Konflikten zwischen Beteiligten. Ziel ist eine rechtliche Grundlage, die zur Organisation und zu den Entscheidungswegen des Unternehmens passt.

Gründung · Gesellschaftsrecht · Organisation

Verträge und Geschäftsbeziehungen

Wir gestalten und prüfen Verträge sowie AGB für die laufende Geschäftstätigkeit. Leistungsumfang, Vergütung, Haftung und die Beendigung von Vertragsbeziehungen sollen nachvollziehbar geregelt sein. Auch vertriebsrechtliche Fragen und die Weiterentwicklung eines Vertragsbestands werden im Zusammenhang mit den tatsächlichen Geschäftsabläufen betrachtet.

Vertragsmanagement · AGB · Vertrieb

Transaktionen und Veränderungen

Bei Unternehmenskäufen, Beteiligungen und anderen M&A-Vorhaben begleiten wir die rechtliche Prüfung und Vertragsgestaltung. Wir ordnen erkennbare Risiken und unterstützen bei der Abstimmung der einzelnen Umsetzungsschritte. Auch die Verbindung zu gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Fragen wird bei der Vorbereitung berücksichtigt.

M&A · Beteiligungen · Rechtliche Prüfung

Ansprüche und wirtschaftliche Konflikte

Wir unterstützen bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus der wirtschaftlichen Tätigkeit. Zunächst werden Sachverhalt, Vertragsgrundlagen und Handlungsmöglichkeiten bewertet. Je nach Ziel kommen Verhandlungen, ein gerichtliches Verfahren oder eine vereinbarte schiedsgerichtliche Klärung in Betracht. Die Auswirkungen auf das Unternehmen bleiben Teil der Abwägung.

Verhandlungen · Prozessvertretung · Schiedsverfahren

Weitere Beratungsfelder

Weitere Aufgaben, bei denen wir Sie rechtlich begleiten:

Bank- und Kapitalmarktrecht

Gewerblicher Rechtsschutz

Informationstechnologierecht

Steuerverfahrens- und Steuerstrafrecht

Projektmanagement

Existenzgründung

Häufige Fragen

Antworten zum Wirtschaftsrecht.

Fragen zu Verträgen, Unternehmensstrukturen, Transaktionen und wirtschaftlichen Konflikten.

Besonders vor dem Abschluss, bei neuen Geschäftsmodellen oder wenn bestehende Bedingungen wiederholt zu Konflikten führen. Zu prüfen sind nicht nur Haftungsklauseln, sondern auch die Beschreibung der Leistung, Mitwirkung, Vergütung und Beendigung. Eine Prüfung ist am hilfreichsten, wenn sie die tatsächlichen Abläufe und die wirtschaftlichen Ziele des Unternehmens einbeziehen kann.

Der Umfang richtet sich nach dem Vorhaben und den vereinbarten Prüfungszielen. Bei einem Unternehmenskauf können etwa Gesellschaftsunterlagen, wesentliche Verträge, Schutzrechte und laufende Streitigkeiten relevant sein. Die Prüfung soll Risiken und offene Punkte für die Entscheidung und die Vertragsgestaltung sichtbar machen. Sie ersetzt keine gesonderte wirtschaftliche oder steuerliche Bewertung.

Dazu können Entscheidungsregeln, Zuständigkeiten, Finanzierung, Gewinnverwendung sowie der Eintritt oder das Ausscheiden von Beteiligten gehören. Welche Regelungen sinnvoll und zulässig sind, hängt von der Rechtsform und der konkreten Zusammenarbeit ab. Auch Konfliktlösungsmechanismen sollten zur tatsächlichen Struktur passen und mit dem Gesellschaftsvertrag abgestimmt werden.

Nein. Häufig lohnt sich zunächst die Prüfung einer vertraglichen oder verhandelten Lösung. Dabei sind Beweislage, Dringlichkeit und die Bedeutung der Geschäftsbeziehung zu berücksichtigen. Kommt eine Einigung nicht zustande, lassen sich gerichtliche Schritte oder ein wirksam vereinbartes Schiedsverfahren bewerten. Die passende Vorgehensweise hängt vom konkreten Anspruch und dem verfolgten Ziel ab.

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