Internationales
Grenzüberschreitende Vorhaben sorgfältig vorbereiten.
Wir begleiten Unternehmen bei internationalen Verträgen, Transaktionen und Investitionen. Dabei klären wir die berührten Rechtsordnungen und stimmen die rechtlichen Schritte bei Bedarf mit geeigneten Partnern im Ausland ab.
Rechtsberatung über Grenzen hinweg.
Ein internationaler Sachverhalt wirft mehr Fragen auf als die Übersetzung eines Vertrags. Anwendbares Recht, Zuständigkeit und die praktische Durchsetzung von Vereinbarungen müssen zusammen betrachtet werden. Wir unterstützen bei der Strukturierung Ihres Vorhabens und der Abstimmung mit ausländischen Beteiligten. Maßgeblich sind die konkreten Staaten, Vertragspartner und wirtschaftlichen Ziele.
Unsere Schwerpunkte
Internationale Verträge
Wir unterstützen bei der Gestaltung und Verhandlung grenzüberschreitender Vereinbarungen. Leistungsumfang, Zahlungsbedingungen, Haftung und Vertragsbeendigung müssen zur Geschäftsbeziehung passen. Fragen zu Rechtswahl, Gerichtsstand oder einer vereinbarten Schiedsgerichtsbarkeit werden in die Vertragsstruktur eingebunden.
Vertragsgestaltung · Rechtswahl · Zuständigkeit
Grenzüberschreitende Transaktionen
Bei Unternehmenskäufen und Beteiligungen mit Auslandsbezug begleiten wir die rechtlichen Fragen des Vorhabens. Die Prüfung der relevanten Gesellschafts- und Vertragsstrukturen muss mit den Anforderungen der betroffenen Rechtsordnungen abgestimmt werden. Soweit erforderlich, erfolgt die Zusammenarbeit mit ausländischen Rechtsberatern.
Unternehmenskäufe · Beteiligungen · Abstimmung
Investitionen im Ausland
Wir unterstützen bei der rechtlichen Vorbereitung internationaler Investitionen. Dabei werden die geplante Struktur, die beteiligten Unternehmen und die notwendigen Vereinbarungen betrachtet. Rechtliche Fragen am Investitionsstandort sind frühzeitig zu identifizieren und mit den jeweils zuständigen Beratern und weiteren Beteiligten zu klären.
Investitionsstruktur · Vereinbarungen · Standortfragen
Koordination und Interessenvertretung
Bei internationalen Vorhaben kommt es auf die Abstimmung unterschiedlicher rechtlicher Beiträge an. Wir unterstützen dabei, offene Fragen zu ordnen und nächste Schritte festzulegen. Im Konfliktfall wird geprüft, in welchem Rahmen Ansprüche verfolgt oder abgewehrt werden können und welche Zusammenarbeit vor Ort erforderlich ist.
Projektkoordination · Konflikte · Auslandsbezug
Weitere Beratungsfelder
Weitere Aufgaben, bei denen wir Sie rechtlich begleiten:
Grenzüberschreitende Vertragsabschlüsse
Internationale Unternehmenstransaktionen
Investitionen im Ausland
Rechtswahl und Gerichtsstand
Abstimmung mit ausländischen Beratern
Vertragsverhandlungen
Persönlich für Sie da
Ihre Ansprechpartner
Häufige Fragen
Antworten zu internationalen Vorhaben.
Fragen zu Rechtswahl, Vertragsgestaltung und der Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg.
Bestimmt ein vereinbarter Gerichtsstand zugleich das anwendbare Recht?
Nein. Die gerichtliche Zuständigkeit und das auf einen Vertrag anwendbare Recht sind grundsätzlich getrennt zu prüfen. Ein zuständiges Gericht kann daher unter Umständen ausländisches Recht anwenden müssen. Vertragsklauseln zu Rechtswahl und Streitbeilegung sollten aufeinander abgestimmt und auf ihre Wirksamkeit im konkreten grenzüberschreitenden Sachverhalt geprüft werden.
Kann ein deutscher Vertrag unverändert für ein Auslandsgeschäft verwendet werden?
Das sollte nicht ungeprüft geschehen. Zwingende Vorschriften, Formanforderungen oder Besonderheiten des Leistungsorts können die Gestaltung beeinflussen. Hinzu kommen Fragen zu Sprache und Durchsetzung. Entscheidend ist daher nicht nur, ob die Übersetzung verständlich ist, sondern ob die Regelungen im vorgesehenen rechtlichen und wirtschaftlichen Umfeld funktionieren.
Wann werden Rechtsberater im Ausland einbezogen?
Insbesondere wenn rechtliche Fragen einer anderen Rechtsordnung oder örtliche Verfahren zu beurteilen sind. Art und Umfang der Zusammenarbeit richten sich nach dem Vorhaben. Eine klare Aufgabenverteilung hilft, Ergebnisse zusammenzuführen und offene Schnittstellen zu erkennen. Dabei sollte feststehen, wer welche Rechtsfragen prüft und wie die Abstimmung mit den weiteren Beteiligten erfolgt.
Welche Angaben werden für eine erste Prüfung benötigt?
Hilfreich sind die beteiligten Staaten und Unternehmen, das geplante Geschäft, vorhandene Vertragsentwürfe sowie Informationen zu Leistungsorten und Vermögenswerten. Bei Konflikten kommen die bisherige Korrespondenz und mögliche Verfahrensunterlagen hinzu. Diese Angaben ermöglichen eine erste Einordnung der betroffenen Rechtsordnungen und der erforderlichen weiteren Prüfung.
Im Gespräch bleiben





