Klimaschutz

Transformation braucht einen klaren rechtlichen Weg.

Wir begleiten Kommunen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bei Klimaschutzvorhaben. Dazu gehören erneuerbare Energien, Wärmeversorgung, Mobilität und die Veränderung bestehender Versorgungsinfrastrukturen – von der rechtlichen Konzeption bis zur Umsetzung.

Rechtsberatung für Ihre Transformationsvorhaben.

Aus einem Klimaschutzziel wird erst durch konkrete Entscheidungen ein umsetzbares Projekt. Wir klären die rechtlichen Rahmenbedingungen und begleiten Zulassungen, Verträge und Organisationsfragen. Dabei werden die Wechselwirkungen zwischen Planung, Energiewirtschaft und Infrastruktur berücksichtigt. Maßgeblich sind die Anforderungen des jeweiligen Vorhabens und die Rollen der beteiligten Einrichtungen und Unternehmen.

Unsere Schwerpunkte

Erneuerbare Energien

Wir beraten zu den rechtlichen Fragen bei der Planung und Realisierung von Vorhaben mit erneuerbaren Energien. Standort, Zulassung, Flächennutzung und vertragliche Umsetzung müssen zusammenpassen. Je nach Projekt verbinden wir die Kompetenzen aus Energie-, Planungs- und Umweltrecht und begleiten die Abstimmung der notwendigen Schritte.

Solarenergie · Windenergie · Projektumsetzung

Wärmeplanung und Versorgung

Wir unterstützen bei der rechtlichen Einordnung der kommunalen Wärmeplanung und bei Vorhaben zur Wärmeversorgung. Strategische Planung und konkrete Umsetzung haben unterschiedliche Aufgaben und rechtliche Grundlagen. Wir begleiten ihre Abstimmung und beraten zu Verträgen, Organisationsformen und der Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Versorgern und weiteren Beteiligten.

Kommunale Wärmeplanung · Wärmenetze · Organisation

Transformation von Infrastrukturen

Die Veränderung bestehender Versorgungsstrukturen wirft Fragen zu Betrieb, Investitionen und vertraglichen Bindungen auf. Wir unterstützen bei der rechtlichen Vorbereitung von Transformationsschritten und bei der Einordnung regulatorischer Anforderungen. Bestehende Rechte und Verpflichtungen werden dabei ebenso berücksichtigt wie die Ausgestaltung neuer Projekte.

Versorgungsnetze · Bestandsverträge · Transformation

Mobilität und übergreifende Projekte

Klimaschutzvorhaben können mehrere Aufgabenbereiche und Einrichtungen betreffen. Wir begleiten die rechtliche Strukturierung solcher Projekte, einschließlich Vorhaben zur Mobilitätswende. Zuständigkeiten, benötigte Zulassungen und vertragliche Beziehungen werden zusammengeführt, damit einzelne Entscheidungen in eine nachvollziehbare Projektstruktur eingebettet sind.

Mobilität · Projektstruktur · Zusammenarbeit

Weitere Beratungsfelder

Weitere Aufgaben, bei denen wir Sie rechtlich begleiten:

Erneuerbare Energiequellen

Dezentrale Wärmeversorgung

Fernwärmeprojekte

Zulassungsverfahren

Regulatorische Fragestellungen

Vertrags- und Kooperationsmodelle

Häufige Fragen

Antworten zu Klimaschutzvorhaben.

Fragen zur Projektvorbereitung, Wärmeplanung, Zulassung und Transformation.

Wesentlich sind das konkrete Vorhaben, die Rollen der Beteiligten und die benötigten Flächen oder Anlagen. Daraus ergeben sich Fragen zu Zulassungen, Organisation, Beschaffung und Verträgen. Eine solche Bestandsaufnahme unterscheidet rechtlich verbindliche Anforderungen von politischen Zielen und technischen Annahmen und schafft eine Grundlage für die weitere Projektplanung.

Der Wärmeplan dient der strategischen Entwicklung der Wärmeversorgung. Ein konkretes Projekt benötigt darüber hinaus etwa technische Planung, Finanzierung, Nutzungsrechte und Verträge. Aus der Darstellung eines Gebiets im Wärmeplan ergibt sich allein noch keine Zusage für einen bestimmten Anschluss. Für die Umsetzung sind deshalb die weiteren Entscheidungen und die jeweiligen Rechtsgrundlagen zu prüfen.

Nein. Auch ein Vorhaben mit einem Klimaschutzzweck ist anhand der jeweils einschlägigen Zulassungsanforderungen zu prüfen. Welche Verfahren notwendig sind und wie gesetzliche Wertungen zu berücksichtigen sind, hängt vom konkreten Projekt ab. Rechtliche Begleitung soll diese Anforderungen frühzeitig mit Standort, technischer Planung und Zeitablauf zusammenführen.

Laufende Liefer-, Nutzungs- und Kooperationsverträge können den Handlungsspielraum eines Projekts beeinflussen. Zu prüfen sind insbesondere Leistungen, Laufzeiten, Anpassungsregeln und Möglichkeiten einer Beendigung. Eine neue technische oder wirtschaftliche Zielsetzung verändert vertragliche Bindungen nicht automatisch. Die rechtliche Vorbereitung sollte deshalb den Bestand und die gewünschte künftige Struktur gemeinsam betrachten.

Im Gespräch bleiben

Sie möchten ein Klimaschutzvorhaben rechtlich vorbereiten?

Wobei können wir Sie unterstützen?

Stellen Sie Ihre Frage und erhalten Sie eine kurze KI-gestützte Orientierung sowie passende Inhalte und Ansprechpartner.

Bitte keine vertraulichen Falldaten eingeben.

Hamm
Telefon: +49 2381 92122-0
Telefax: +49 2381 92122-7000

Münsterstr. 1-3
59065 Hamm

Münster
Telefon: +49 251 9179988-0
Telefax: +49 251 9179988-855

Hafenweg 14
48155 Münster

Münster
Telefon: +49 251 9179988-0
Telefax: +49 251 9179988-899

Fridtjof-Nansen-Weg 3a
48155 Münster

Osnabrück
Telefon: +49 541 506967-0
Telefax: +49 541 506967-699

Möserstraße 2-3
49074 Osnabrück

Berlin
Telefon: +49 30 26390059-0
Telefax: +49 30 26390059-655

Bernburger Straße 32
10963 Berlin

Köln
Telefon: +49 221 272686-0
Telefax: +49 221 272686-955

Apostelnkloster 17-19
50672 Köln