Klimaschutz
Transformation braucht einen klaren rechtlichen Weg.
Wir begleiten Kommunen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bei Klimaschutzvorhaben. Dazu gehören erneuerbare Energien, Wärmeversorgung, Mobilität und die Veränderung bestehender Versorgungsinfrastrukturen – von der rechtlichen Konzeption bis zur Umsetzung.
Rechtsberatung für Ihre Transformationsvorhaben.
Aus einem Klimaschutzziel wird erst durch konkrete Entscheidungen ein umsetzbares Projekt. Wir klären die rechtlichen Rahmenbedingungen und begleiten Zulassungen, Verträge und Organisationsfragen. Dabei werden die Wechselwirkungen zwischen Planung, Energiewirtschaft und Infrastruktur berücksichtigt. Maßgeblich sind die Anforderungen des jeweiligen Vorhabens und die Rollen der beteiligten Einrichtungen und Unternehmen.
Unsere Schwerpunkte
Erneuerbare Energien
Wir beraten zu den rechtlichen Fragen bei der Planung und Realisierung von Vorhaben mit erneuerbaren Energien. Standort, Zulassung, Flächennutzung und vertragliche Umsetzung müssen zusammenpassen. Je nach Projekt verbinden wir die Kompetenzen aus Energie-, Planungs- und Umweltrecht und begleiten die Abstimmung der notwendigen Schritte.
Solarenergie · Windenergie · Projektumsetzung
Wärmeplanung und Versorgung
Wir unterstützen bei der rechtlichen Einordnung der kommunalen Wärmeplanung und bei Vorhaben zur Wärmeversorgung. Strategische Planung und konkrete Umsetzung haben unterschiedliche Aufgaben und rechtliche Grundlagen. Wir begleiten ihre Abstimmung und beraten zu Verträgen, Organisationsformen und der Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Versorgern und weiteren Beteiligten.
Kommunale Wärmeplanung · Wärmenetze · Organisation
Transformation von Infrastrukturen
Die Veränderung bestehender Versorgungsstrukturen wirft Fragen zu Betrieb, Investitionen und vertraglichen Bindungen auf. Wir unterstützen bei der rechtlichen Vorbereitung von Transformationsschritten und bei der Einordnung regulatorischer Anforderungen. Bestehende Rechte und Verpflichtungen werden dabei ebenso berücksichtigt wie die Ausgestaltung neuer Projekte.
Versorgungsnetze · Bestandsverträge · Transformation
Mobilität und übergreifende Projekte
Klimaschutzvorhaben können mehrere Aufgabenbereiche und Einrichtungen betreffen. Wir begleiten die rechtliche Strukturierung solcher Projekte, einschließlich Vorhaben zur Mobilitätswende. Zuständigkeiten, benötigte Zulassungen und vertragliche Beziehungen werden zusammengeführt, damit einzelne Entscheidungen in eine nachvollziehbare Projektstruktur eingebettet sind.
Mobilität · Projektstruktur · Zusammenarbeit
Weitere Beratungsfelder
Weitere Aufgaben, bei denen wir Sie rechtlich begleiten:
Erneuerbare Energiequellen
Dezentrale Wärmeversorgung
Fernwärmeprojekte
Zulassungsverfahren
Regulatorische Fragestellungen
Vertrags- und Kooperationsmodelle
Persönlich für Sie da
Ihre Ansprechpartner
Martin Brück von Oertzen
Rechtsanwalt | Partner
Lena Kreggenfeld
Rechtsanwältin | Partnerin
Dr. Marc Dinkhoff
Rechtsanwalt | Partner
Dr. Anja Baars
Rechtsanwältin | Partnerin
Lisa M. Lückemeier
Rechtsanwältin | Partnerin
Prof. Dr. Till Elgeti
Rechtsanwalt | Partner
Dr. Karsten Keller
Rechtsanwalt | Salary Partner
Dr. Peter Durinke
Rechtsanwalt
Dr. Lars Dietrich, LL.M.
Rechtsanwalt | Counsel
Häufige Fragen
Antworten zu Klimaschutzvorhaben.
Fragen zur Projektvorbereitung, Wärmeplanung, Zulassung und Transformation.
Welche Rechtsfragen sollten zu Beginn eines Klimaschutzprojekts geklärt werden?
Wesentlich sind das konkrete Vorhaben, die Rollen der Beteiligten und die benötigten Flächen oder Anlagen. Daraus ergeben sich Fragen zu Zulassungen, Organisation, Beschaffung und Verträgen. Eine solche Bestandsaufnahme unterscheidet rechtlich verbindliche Anforderungen von politischen Zielen und technischen Annahmen und schafft eine Grundlage für die weitere Projektplanung.
Was unterscheidet einen Wärmeplan von einem konkreten Wärmeprojekt?
Der Wärmeplan dient der strategischen Entwicklung der Wärmeversorgung. Ein konkretes Projekt benötigt darüber hinaus etwa technische Planung, Finanzierung, Nutzungsrechte und Verträge. Aus der Darstellung eines Gebiets im Wärmeplan ergibt sich allein noch keine Zusage für einen bestimmten Anschluss. Für die Umsetzung sind deshalb die weiteren Entscheidungen und die jeweiligen Rechtsgrundlagen zu prüfen.
Ersetzt ein Klimaschutzziel die erforderlichen Genehmigungen?
Nein. Auch ein Vorhaben mit einem Klimaschutzzweck ist anhand der jeweils einschlägigen Zulassungsanforderungen zu prüfen. Welche Verfahren notwendig sind und wie gesetzliche Wertungen zu berücksichtigen sind, hängt vom konkreten Projekt ab. Rechtliche Begleitung soll diese Anforderungen frühzeitig mit Standort, technischer Planung und Zeitablauf zusammenführen.
Warum sollten bestehende Verträge bei einer Transformation geprüft werden?
Laufende Liefer-, Nutzungs- und Kooperationsverträge können den Handlungsspielraum eines Projekts beeinflussen. Zu prüfen sind insbesondere Leistungen, Laufzeiten, Anpassungsregeln und Möglichkeiten einer Beendigung. Eine neue technische oder wirtschaftliche Zielsetzung verändert vertragliche Bindungen nicht automatisch. Die rechtliche Vorbereitung sollte deshalb den Bestand und die gewünschte künftige Struktur gemeinsam betrachten.
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