Bau und Immobilien

Bauvorhaben und Immobilien über alle Phasen begleiten.

Wir beraten öffentliche und private Auftraggeber, Investoren, Unternehmen sowie Planungs- und Baubeteiligte. Unsere Begleitung reicht von der Standortprüfung und Vertragsgestaltung über die Realisierung bis zur Nutzung und Vermarktung einer Immobilie.

Rechtsberatung für Ihr Bau- und Immobilienprojekt.

Planung, Finanzierung, Bau und spätere Nutzung stellen unterschiedliche Anforderungen an die rechtliche Gestaltung. Wir verbinden öffentliches Baurecht mit dem zivilen Bau- und Immobilienrecht und unterstützen bei der Abstimmung der beteiligten Verträge und Verfahren. Dabei geht es sowohl um die Vorbereitung des Vorhabens als auch um die Lösung konkreter Konflikte während seiner Umsetzung.

Unsere Schwerpunkte

Bauverträge und Projektbegleitung

Wir gestalten und prüfen Bauverträge und unterstützen das laufende Vertragsmanagement. Leistungsänderungen, Nachträge, Termine und Vergütung müssen anhand der vereinbarten Grundlagen eingeordnet werden. Im juristischen Bauprojektmanagement begleiten wir rechtliche Entscheidungen und helfen, Ansprüche und Verantwortlichkeiten im Projekt nachvollziehbar zu dokumentieren.

Bauverträge · Nachträge · Projektmanagement

Architekten- und Ingenieurrecht

Wir beraten zur vertraglichen Einbindung von Architekten und Ingenieuren sowie zu Leistungs- und Honorarfragen. Die Abgrenzung der Aufgaben und Schnittstellen zwischen den Beteiligten ist dabei besonders wichtig. Bei Leistungsstörungen oder Haftungsfragen prüfen wir die vertragliche Grundlage und begleiten die weitere Interessenvertretung.

Planungsverträge · Honorare · Schnittstellen

Immobilienprüfung und Transaktionen

Vor dem Erwerb oder der Entwicklung einer Immobilie unterstützen wir bei der rechtlichen Due Diligence. Dabei werden die für das Vorhaben wesentlichen Rechtsverhältnisse und Nutzungsmöglichkeiten geprüft. Die Ergebnisse fließen in die Gestaltung und Verhandlung der erforderlichen Verträge sowie in die weiteren Projektentscheidungen ein.

Due Diligence · Erwerb · Entwicklung

Nutzung, Mängel und Konflikte

Wir begleiten die Nutzung von Immobilien insbesondere im gewerblichen Miet- und Pachtrecht. Bei Baumängeln oder anderen Leistungsstörungen unterstützen wir das Anspruchsmanagement und die Abstimmung mit Sachverständigen. Außergerichtliche Lösungen und gerichtliche Schritte werden anhand des konkreten Vertrags, der Beweislage und der Projektziele bewertet.

Miete und Pacht · Mängel · Streitbeilegung

Weitere Beratungsfelder

Weitere Aufgaben, bei denen wir Sie rechtlich begleiten:

Öffentliches Baurecht

Juristisches Bauprojektmanagement

Vertragsmanagement

Gewerbliches Mietrecht

Immobilien-Due-Diligence

Mängelansprüche

Häufige Fragen

Antworten zu Bau und Immobilien.

Orientierung zu Projektbeginn, Vertragsleistungen, Abnahme und Mängeln.

Möglichst bevor verbindliche Verträge abgeschlossen und wesentliche Projektentscheidungen getroffen werden. Standort, zulässige Nutzung, Planungsleistungen und Bauverträge beeinflussen sich gegenseitig. Eine frühe Abstimmung kann Schnittstellen und offene Fragen sichtbar machen. Auch bei bereits laufenden Projekten ist es sinnvoll, die rechtliche Ausgangslage geordnet zu erfassen, bevor weitere Verpflichtungen eingegangen werden.

Aus ihnen ergibt sich, welche Leistungen geschuldet sind und wie die Aufgaben zwischen Planung, Bauausführung und weiteren Beteiligten verteilt werden. Unklare Abgrenzungen können zu Lücken, Doppelarbeiten und Streit über Mehrvergütung führen. Verträge sollten deshalb nicht nur einzeln geprüft, sondern auch auf ihre gegenseitige Abstimmung und die vorgesehenen Projektabläufe untersucht werden.

Die Abnahme hat rechtliche Folgen etwa für Vergütung, Mängelrechte und die weitere Abwicklung des Vertrags. Vor einer Abnahme sollten der Leistungsstand und erkennbare Mängel sorgfältig erfasst werden. Welche Erklärungen, Vorbehalte oder weiteren Schritte erforderlich sind, hängt vom Vertrag und der konkreten Situation ab. Eine bloße Übergabe oder Nutzung sollte daher nicht ohne rechtliche Einordnung bleiben.

Wesentlich sind der Vertrag einschließlich Leistungsbeschreibung und Änderungen, Abnahmeunterlagen, Schriftverkehr sowie eine nachvollziehbare Dokumentation des Mangels. Je nach Fall kommen Pläne, Rechnungen und sachverständige Feststellungen hinzu. Diese Unterlagen helfen zu klären, wer welche Leistung schuldete, welche Ansprüche in Betracht kommen und wie Beweise für die weitere Auseinandersetzung gesichert werden können.

Im Gespräch bleiben

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