Öffentlicher Dienst

Personalentscheidungen brauchen eine tragfähige Grundlage.

Wir unterstützen öffentliche Dienstherrn und Einrichtungen bei Personalentscheidungen, Organisationsfragen und dienstrechtlichen Konflikten. Dazu gehören Stellenbesetzung, Beurteilung, Dienst- und Disziplinarrecht sowie die Zusammenarbeit mit den zuständigen Vertretungen.

Rechtsberatung für Personal und Organisation.

Eine leistungsfähige Verwaltung braucht nachvollziehbare Entscheidungen und klare Zuständigkeiten. Wir begleiten Kommunen, Hochschulen und andere öffentliche Einrichtungen bei der rechtlichen Gestaltung ihrer Personalarbeit. Dabei unterscheiden wir die jeweils einschlägigen beamten-, arbeits- und personalvertretungsrechtlichen Grundlagen und behalten ihre Auswirkungen auf die konkrete Organisation im Blick.

Unsere Schwerpunkte

Stellenbesetzung und Beurteilung

Wir beraten bei der Vorbereitung und Durchführung von Auswahlverfahren sowie bei Fragen der Stellenbewertung und dienstlichen Beurteilung. Anforderungsprofile, Bewertungsmaßstäbe und Entscheidungsdokumentation müssen aufeinander abgestimmt sein. Bei Streitigkeiten um die Besetzung einer Stelle begleiten wir die rechtliche Bewertung und die gerichtliche Interessenvertretung.

Anforderungsprofile · Beurteilungen · Auswahlverfahren

Dienst- und Disziplinarrecht

Bei Konflikten im Dienstverhältnis kommt es auf einen sorgfältig ermittelten Sachverhalt und das richtige Verfahren an. Wir beraten zu dienstlichen Pflichten, möglichen Maßnahmen und der Einordnung von Pflichtverletzungen. Auch Fragen zur Beendigung von Dienstverhältnissen sowie zu Abfindung und Versorgung gehören zum vorhandenen Beratungsspektrum.

Dienstpflichten · Verfahren · Versorgung

Organisation und Personalgestellung

Umstrukturierungen verändern Aufgaben, Zuständigkeiten und Personalbedarf. Wir begleiten personelle Strukturmaßnahmen, interkommunale Kooperationen und die Gestellung von Personal an andere Einrichtungen. Dabei werden die rechtlichen Grundlagen der Maßnahme und die Folgen für die betroffenen Beschäftigten gemeinsam mit den organisatorischen Zielen betrachtet.

Strukturmaßnahmen · Kooperationen · Personalgestellung

Beteiligung und Konfliktlösung

Wir unterstützen bei Fragen der Personalvertretung, Schwerbehindertenvertretung und Gleichstellung. Beteiligungsschritte sollen rechtzeitig in Entscheidungen eingebunden werden. Bei Konflikten begleiten wir die Kommunikation, moderieren rechtliche Streitfragen und vertreten die Interessen unserer Mandanten in gerichtlichen Verfahren, soweit eine außergerichtliche Lösung nicht erreicht wird.

Personalvertretung · Gleichstellung · Prozessvertretung

Richterrecht

Wir beraten auch zu den besonderen Fragen des Richterrechts. Dazu zählen die rechtliche Begleitung von Personalentscheidungen und Konkurrentenstreitverfahren sowie Konflikte im Spannungsfeld zwischen dienstlichen Pflichten und richterlicher Unabhängigkeit.

Weitere Beratungsfelder

Weitere Aufgaben, bei denen wir Sie rechtlich begleiten:

Stellenbewertung

Personalentwicklung

Beendigung von Dienstverhältnissen

Versorgungsfragen

Interkommunale Zusammenarbeit

Richterrecht

Häufige Fragen

Antworten zum öffentlichen Dienst.

Fragen zu Auswahlverfahren, Beschäftigtenstatus, Beteiligung und dienstrechtlichen Konflikten.

Die Auswahl muss sich an Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung orientieren. Für die praktische Durchführung sind insbesondere das Anforderungsprofil, geeignete Beurteilungsgrundlagen und die nachvollziehbare Dokumentation der Auswahl bedeutsam. Welche weiteren Verfahrens- und Beteiligungsschritte erforderlich sind, hängt von der Stelle, dem Dienstherrn und den einschlägigen Vorschriften ab.

Nein. Beamtenverhältnisse und Arbeitsverhältnisse beruhen auf unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen. Hinzu kommen unter anderem landesrechtliche Regelungen, Tarifverträge und besondere Vorgaben für einzelne Einrichtungen. Vor einer Personalmaßnahme sollte daher feststehen, welcher Status und welche Rechtsgrundlagen betroffen sind. Davon hängen auch Verfahren, Zuständigkeiten und Beteiligungsrechte ab.

Das richtet sich nach der konkreten Maßnahme und dem jeweils geltenden Beteiligungsrecht. Bereits bei der Vorbereitung sollte geklärt werden, welche Vertretungen zu informieren oder zu beteiligen sind und welche Unterlagen benötigt werden. Eine pauschale Beteiligung am Ende eines bereits abgeschlossenen Entscheidungsprozesses kann die erforderliche Prüfung der einzelnen Verfahrensschritte nicht ersetzen.

Hilfreich sind eine geordnete Dokumentation des Sachverhalts, die relevanten Personalentscheidungen und die bisherige Korrespondenz. Außerdem sollten der betroffene Status und das verfolgte Ziel geklärt sein. Auf dieser Grundlage lassen sich Zuständigkeit, Verfahrensart und gegebenenfalls eilbedürftige Schritte prüfen, ohne vorschnell von einem arbeitsrechtlichen auf einen beamtenrechtlichen Fall zu schließen.

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