Immobilienrecht

Immobiliengeschäfte sorgfältig notariell gestalten.

Unser Notariat begleitet Kauf und Übertragung von Grundstücken und Wohnungseigentum. Dazu gehören auch Bauträger- und Erbbaurechtsverträge sowie Grundschulden und Hypotheken. Wir erläutern die rechtlichen Folgen und betreuen die Beteiligten neutral.

Notarielle Begleitung für Ihre Immobilie.

Ein Immobiliengeschäft braucht klare Vereinbarungen über den Gegenstand, die Gegenleistung und die Abwicklung. Wir bereiten die erforderlichen Urkunden vor und erläutern die vorgesehenen Regelungen. Dabei werden die Grundbuchsituation und notwendige Vollzugsschritte einbezogen. Die notarielle Begleitung soll den Beteiligten ermöglichen, die rechtliche Gestaltung und ihre Folgen vor der Unterzeichnung zu verstehen.

Unsere Schwerpunkte

Grundstücks- und Wohnungseigentumskauf

Wir bereiten Kaufverträge über Grundstücke und Wohnungseigentum vor und beurkunden die vereinbarten Regelungen. Gegenstand, Kaufpreis und Abwicklung müssen nachvollziehbar beschrieben sein. Bestehende Rechte und notwendige Erklärungen werden in die Vorbereitung einbezogen und den Beteiligten im Rahmen der notariellen Betreuung erläutert.

Kaufvertrag · Grundbuch · Abwicklung

Übertragung und vorweggenommene Nachfolge

Bei der Übertragung von Immobilien innerhalb der Familie können Gegenleistungen, vorbehaltene Nutzungsrechte und weitere Vereinbarungen eine Rolle spielen. Wir begleiten die notarielle Gestaltung und erläutern ihre rechtlichen Wirkungen. Dabei wird die gewünschte Übertragung mit den persönlichen und erbrechtlichen Zielen der Beteiligten abgestimmt.

Übertragung · Nutzungsrechte · Nachfolge

Bauträgerverträge und Erbbaurechte

Wir betreuen die notarielle Gestaltung von Bauträger- und Erbbaurechtsverträgen. Diese Vorgänge verbinden den Erwerb oder die Nutzung einer Immobilie mit besonderen vertraglichen Regelungen. Inhalt, Leistungspflichten und Vollzug werden anhand des konkreten Vorhabens vorbereitet und bei der Beurkundung verständlich erläutert.

Bauträgervertrag · Erbbaurecht · Vertragsgestaltung

Grundschulden und Hypotheken

Für die Besicherung einer Immobilienfinanzierung können Grundpfandrechte benötigt werden. Unser Notariat begleitet die erforderlichen Erklärungen zur Bestellung oder Löschung von Grundschulden und Hypotheken. Die rechtliche Funktion der Urkunde und ihre Einbindung in die vorgesehene Abwicklung werden mit den Beteiligten geklärt.

Grundpfandrechte · Finanzierung · Löschung

Weitere Beratungsfelder

Weitere Aufgaben, bei denen wir Sie rechtlich begleiten:

Grundstückskaufverträge

Wohnungseigentumskaufverträge

Bauträgerverträge

Übertragungsverträge

Erbbaurechtsverträge

Grundschulden und Hypotheken

Häufige Fragen

Antworten zum notariellen Immobilienrecht.

Fragen zu Beurkundung, Eigentumsübergang, Kaufpreis und Immobilienübertragung.

Die Verpflichtung, Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf grundsätzlich der notariellen Beurkundung. Der Notar erläutert die rechtliche Gestaltung und betreut die Beteiligten unabhängig und unparteiisch. Die Vorbereitung umfasst deshalb nicht nur die Unterschrift, sondern auch den Vertragsentwurf, die Erläuterung seiner Folgen und die vorgesehenen Vollzugsschritte.

Der Abschluss des Kaufvertrags und der Eigentumsübergang sind unterschiedliche Schritte. Für den Übergang des Grundstückseigentums sind weitere rechtliche Voraussetzungen und die Eintragung im Grundbuch maßgeblich. Auch Kaufpreiszahlung, Besitzübergang und Eigentumsumschreibung müssen unterschieden werden. Der Vertrag legt die vorgesehene Abwicklung und die dafür erforderlichen Mitwirkungen fest.

Maßgeblich sind die im konkreten Vertrag vereinbarten Fälligkeitsvoraussetzungen und die vorgesehenen Mitteilungen. Die Zahlung sollte daher nicht allein an den Tag der Beurkundung oder an mündliche Vorstellungen geknüpft werden. Welche Absicherungen und Nachweise erforderlich sind, wird bei der Vertragsgestaltung auf den jeweiligen Immobilienvorgang abgestimmt.

Zu klären sind die gewünschte Eigentumsübertragung, eine mögliche Gegenleistung und die weitere Nutzung der Immobilie. Vorbehaltene Rechte, familiäre Interessen und erbrechtliche Folgen können für die Gestaltung wichtig sein. Auch bestehende Finanzierungen und Rechte Dritter sind zu berücksichtigen. Steuerliche Fragen sollten mit der hierfür zuständigen Beratung abgestimmt werden.

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