Versicherung und Haftung

Schäden einordnen. Ansprüche sorgfältig prüfen.

Wir beraten Versicherer, Vermittler und Unternehmen bei versicherungs- und haftungsrechtlichen Fragen. Von der Vertrags- und Prozessgestaltung über die Schadenbearbeitung bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung begleiten wir die rechtliche Bewertung des konkreten Falls.

Rechtsberatung für Versicherungs- und Haftungsfälle.

Ob ein Schaden versichert ist und wer dafür einzustehen hat, sind unterschiedliche Fragen. Wir prüfen die Vertragsgrundlagen, den Sachverhalt und mögliche Ansprüche. Dabei beziehen wir bei Bedarf weitere Fachgebiete unserer Kanzlei und externe Sachverständige ein. Ziel ist eine nachvollziehbare rechtliche Bewertung, auf deren Grundlage das weitere Vorgehen abgestimmt werden kann.

Unsere Schwerpunkte

Versicherungsverträge und Leistungsfragen

Wir beraten zu Fragen der Personen- und Sachversicherung und prüfen die Rechte und Pflichten aus dem jeweiligen Vertrag. Dazu gehören die Einordnung des versicherten Risikos und der Umgang mit streitigen Leistungsansprüchen. Maßgeblich sind die konkreten Bedingungen und die für den Fall relevanten Umstände.

Personenversicherung · Sachversicherung · Vertragsprüfung

Haftung und Verantwortlichkeit

Bei Haftungsfällen prüfen wir Anspruchsgrundlagen, Pflichtverletzung, Schaden und mögliche Verantwortungsanteile. Das bestehende Spektrum umfasst unter anderem Produkt-, Umwelt- und Tierhalterhaftung sowie Arzt- und Krankenhaushaftung. Die rechtliche Einordnung wird bei fachlichen Fragen mit sachverständiger Bewertung verbunden.

Haftungsprüfung · Schaden · Sachverständige

Schadenbearbeitung und Prozesse

Wir unterstützen bei der rechtlichen Gestaltung von Abläufen im Schadenmanagement und bei der Bearbeitung konkreter Schadenfälle. Dokumentation, Kommunikation und die Abstimmung zwischen den Beteiligten spielen dabei eine wesentliche Rolle. Auch Unternehmen begleiten wir von der Schadenmeldung bis zur Auseinandersetzung über die Regulierung.

Schadenmeldung · Regulierung · Prozessgestaltung

Streitbeilegung und Vertretung

Bei Konflikten beraten wir zu Verhandlungen und vertreten unsere Mandanten in gerichtlichen Verfahren. Die Vorgehensweise richtet sich nach Sachverhalt, Vertragslage und Beweissituation. Erfahrungen aus der Fallbearbeitung fließen auch in individuelles Feedback sowie Seminare und Schulungen für die jeweiligen Geschäftsbereiche ein.

Verhandlungen · Prozessvertretung · Wissenstransfer

Weitere Beratungsfelder

Weitere Aufgaben, bei denen wir Sie rechtlich begleiten:

Berufsunfähigkeitsversicherung

Private Unfallversicherung

Private Krankenversicherung

Sach- und Haftpflichtversicherung

Verkehrsrecht

Arzt- und Krankenhaushaftung

Häufige Fragen

Antworten zu Versicherung und Haftung.

Orientierung zu Versicherungsschutz, Unterlagen, Obliegenheiten und Sachverständigen.

Nein. Die Frage, ob jemand zum Schadenersatz verpflichtet ist, ist von der Frage nach dem Versicherungsschutz zu unterscheiden. Für die Deckung sind insbesondere der Versicherungsvertrag, das versicherte Risiko und die maßgeblichen Bedingungen relevant. Beide Prüfungen sollten aufeinander abgestimmt werden, damit aus der Bearbeitung der einen Frage keine ungeprüften Folgen für die andere entstehen.

Dazu gehören der Versicherungsschein, die einschlägigen Bedingungen, Nachträge, die Schadenmeldung und der bisherige Schriftverkehr. Je nach Fall werden außerdem Fotos, Rechnungen, Gutachten oder andere Nachweise zum Schaden benötigt. Eine chronologische Darstellung erleichtert die Prüfung des Ereignisses, der vertraglichen Pflichten und der vom Versicherer oder Anspruchsteller erhobenen Einwände.

Eine solche Schlussfolgerung ist zu pauschal. Die rechtlichen Folgen hängen unter anderem von der vereinbarten Obliegenheit, den gesetzlichen Voraussetzungen, dem Verschuldensgrad und dem Zusammenhang mit dem Versicherungsfall ab. Deshalb müssen sowohl die Bedingungen als auch die tatsächlichen Umstände geprüft werden, bevor Aussagen über eine Kürzung oder Ablehnung der Leistung möglich sind.

Wenn technische, medizinische oder andere fachliche Fragen für Ursache, Umfang oder Bewertung eines Schadens entscheidend sind. Der benötigte Prüfungsumfang sollte mit den rechtlichen Fragen abgestimmt werden. Ein Gutachten kann wichtige Tatsachen klären; ob daraus ein bestimmter Anspruch oder eine Deckungspflicht folgt, bleibt eine gesonderte rechtliche Bewertung.

Im Gespräch bleiben

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Telefax: +49 2381 92122-7000

Münsterstr. 1-3
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Münster
Telefon: +49 251 9179988-0
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Münster
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Fridtjof-Nansen-Weg 3a
48155 Münster

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