Kommunen

Kommunale Aufgaben rechtlich verlässlich gestalten.

Wir unterstützen Kommunen und kommunale Einrichtungen bei Alltagsfragen und besonderen Vorhaben. Unsere Beratung verbindet Kommunal- und Haushaltsrecht mit den rechtlichen Anforderungen an Organisation, Daseinsvorsorge, Investitionen und Verwaltungshandeln.

Rechtsberatung für die kommunale Praxis.

Kommunale Entscheidungen berühren häufig mehrere Fachgebiete zugleich. Wir führen die rechtlichen Fragestellungen zusammen und unterstützen bei der Vorbereitung und Umsetzung. Ob Satzung, Zusammenarbeit, kommunales Unternehmen oder Investitionsprojekt: Maßgeblich sind die konkrete Aufgabe, die zuständigen Organe und die finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen.

Unsere Schwerpunkte

Kommunalrecht und Entscheidungsprozesse

Wir beraten zu Zuständigkeiten und zur rechtlichen Vorbereitung kommunaler Entscheidungen. Dazu gehören kommunal- und haushaltsrechtliche Fragen sowie die Einordnung von Satzungen und Verwaltungsabläufen. Die Beratung soll nachvollziehbare Entscheidungsgrundlagen schaffen und die Umsetzung innerhalb der jeweiligen kommunalen Strukturen unterstützen.

Zuständigkeiten · Haushaltsrecht · Satzungen

Kommunale Unternehmen und Kooperationen

Wir begleiten kommunale Unternehmen, interkommunale Zusammenarbeit und Betreiber- oder Kooperationsmodelle. Rechtsform, Aufgabenübertragung und Steuerungsmöglichkeiten müssen zur vorgesehenen Leistung passen. Dabei werden kommunalrechtliche Anforderungen mit gesellschafts-, vergabe- und weiteren betroffenen Rechtsfragen abgestimmt.

Unternehmen · Kooperationen · Betreiberverträge

Abgaben und öffentliche Einrichtungen

Wir beraten zu Kommunalabgaben und zur rechtlichen Ausgestaltung öffentlicher Einrichtungen. Satzungsgrundlage, Benutzungsverhältnis und Finanzierung müssen schlüssig aufeinander bezogen sein. Bei der Vorbereitung und Überprüfung von Regelungen werden deshalb sowohl die rechtlichen Voraussetzungen als auch die tatsächlichen Aufgaben und Abläufe betrachtet.

Gebühren und Beiträge · Einrichtungen · Benutzung

Vorhaben und Verwaltungshandeln

Von der Stadtentwicklung bis zu Fragen der Sicherheit und Ordnung begleiten wir kommunale Aufgaben. Bei Investitionen führen wir die jeweils benötigten Kompetenzen etwa aus Planungs-, Umwelt-, Bau- oder Energierecht zusammen. Auch Personal- und Dienstrecht sowie Fördermittel- und Beihilfenfragen können Teil der Bearbeitung sein.

Stadtentwicklung · Investitionen · Ordnungsrecht

Weitere Beratungsfelder

Weitere Aufgaben, bei denen wir Sie rechtlich begleiten:

Fördermittel- und Beihilfenrecht

Personal- und Dienstrecht

Kommunale Kooperationen

Vergnügungsstätten, Feste und Märkte

Sicherheit und Ordnung

Vollstreckung

Häufige Fragen

Antworten für Kommunen.

Fragen zu kommunalen Entscheidungen, Unternehmen, Kooperationen und Satzungen.

Ausgangspunkt sind die Aufgabe, die einschlägige Rechtsgrundlage und das zuständige Organ. Anschließend sind Verfahren, Beteiligungen und finanzielle Auswirkungen zu prüfen. Eine verständliche Beschlussgrundlage sollte die wesentlichen Handlungsoptionen und ihre rechtlichen Voraussetzungen abbilden. So wird erkennbar, welche Entscheidung bereits getroffen werden kann und welche Fragen noch geklärt werden müssen.

Neben der gewünschten Aufgabe sind die kommunalrechtlichen Voraussetzungen, die Rechtsform und die Einflussmöglichkeiten der Kommune zu klären. Wirtschaftliche Tragfähigkeit und finanzielle Bindungen gehören ebenfalls in die Vorbereitung. Je nach Vorhaben können weitere vergabe-, beihilfen- oder steuerrechtliche Fragen entstehen. Eine Gesellschaftsgründung allein beantwortet diese vorgelagerten Anforderungen nicht.

Wichtig sind die Verteilung von Aufgaben, Entscheidungsbefugnissen, Kosten und Risiken. Außerdem müssen Rechtsgrundlage und Organisationsform zur geplanten Zusammenarbeit passen. Eine klare Vereinbarung sollte auch spätere Änderungen, den Eintritt weiterer Beteiligter und eine mögliche Beendigung berücksichtigen. Vergaberechtliche Voraussetzungen sind dabei gegebenenfalls gesondert zu prüfen.

Eine Satzung bildet die rechtliche Grundlage, muss aber auch zu den tatsächlich erbrachten Leistungen und angewandten Verfahren passen. Abweichungen können Fragen zur Rechtmäßigkeit einzelner Maßnahmen oder zur Finanzierung aufwerfen. Bei einer Überarbeitung sind deshalb nicht nur Formulierungen, sondern auch Zuständigkeiten, Abläufe und die zugrunde liegenden tatsächlichen Verhältnisse zu erfassen.

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