Digitales und Technologie
Digitale Vorhaben brauchen klare rechtliche Strukturen.
Wir begleiten Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bei IT-Projekten, beim Datenschutz und bei der Einführung neuer Technologien. Von der Beschaffung bis zum laufenden Betrieb behalten wir Verträge, Verantwortlichkeiten und die praktische Umsetzung im Blick.
Rechtliche Klarheit für Ihre Digitalisierung.
Welche Leistungen werden benötigt, wer trägt welche Verantwortung und wie bleibt ein System langfristig nutzbar? Wir verbinden die Gestaltung von IT-Verträgen mit Fragen des Datenschutzes, der Informationssicherheit und der öffentlichen Beschaffung. Dabei orientiert sich unsere Beratung an den Abläufen Ihres Projekts – vom ersten Anforderungskatalog bis zur Weiterentwicklung der eingesetzten Lösung.
Unsere Schwerpunkte
IT-Projekte und Softwareverträge
Wir gestalten und prüfen Verträge für die Einführung und den Betrieb von IT-Lösungen. Leistungsbeschreibungen, Projektphasen, Abnahme und Änderungsverfahren müssen zusammenpassen. Auch Service Level, Wartung und der Umgang mit Leistungsstörungen gehören dazu. So werden Erwartungen und Zuständigkeiten zwischen Auftraggebern und Dienstleistern nachvollziehbar geregelt.
Leistungsbeschreibung · Projektsteuerung · Service Level
Datenschutz und Informationssicherheit
Neue Anwendungen verändern häufig auch den Umgang mit personenbezogenen Daten. Wir prüfen Datenflüsse, Verantwortlichkeiten und die vertragliche Einbindung von Dienstleistern. Hinzu kommen Fragen der IT-Sicherheit und der internen Organisation. Ziel ist eine rechtliche Struktur, die mit den technischen und betrieblichen Anforderungen Ihrer Einrichtung vereinbar ist.
Datenverarbeitung · Dienstleister · Interne Regeln
Lizenzen, Cloud und Nutzungsrechte
Bei Software und digitalen Inhalten kommt es auf den vereinbarten Nutzungsumfang an. Wir beraten zu Lizenzmodellen, Open-Source-Komponenten sowie SaaS- und Cloud-Verträgen. Dabei berücksichtigen wir Erweiterungen, Schnittstellen, Datenherausgabe und den Wechsel eines Anbieters, damit die vertragliche Grundlage auch zu späteren Projektphasen passt.
Softwarelizenzen · Cloud · Anbieterwechsel
Digitale Beschaffung und neue Technologien
Wir begleiten die öffentliche Beschaffung von IT-Leistungen und die Verwendung geeigneter Vertragsgrundlagen, etwa der EVB-IT. Bei KI-Anwendungen, digitalen Plattformen und automatisierten Prozessen klären wir die jeweils betroffenen Rechtsfragen. Rechte an Inhalten, Datenschutz, Verantwortlichkeiten und die Einbindung in bestehende Prozesse werden gemeinsam betrachtet.
EVB-IT · Künstliche Intelligenz · Plattformen
Weitere Beratungsfelder
Weitere Aufgaben, bei denen wir Sie rechtlich begleiten:
E-Commerce und Internetauftritte
Marken- und Domainrecht
Urheber- und Lizenzrecht
Telekommunikation und Wegerechte
IT-Compliance und Betriebsvereinbarungen
Datenschutzorganisation
Persönlich für Sie da
Ihre Ansprechpartner
Häufige Fragen
Antworten zu IT und Digitalisierung.
Fragen zu IT-Verträgen, Software, Datenschutz und dem Einsatz neuer Technologien.
Was sollte vor dem Start eines IT-Projekts vertraglich geklärt werden?
Zunächst sollten Leistungsumfang, Mitwirkungspflichten und die Kriterien für die Abnahme verständlich beschrieben sein. Ebenso wichtig sind realistische Projektphasen, ein Verfahren für Änderungen und klare Regeln für Verzögerungen oder Mängel. Bei länger laufenden Lösungen sollten Wartung, Weiterentwicklung und die spätere Herausgabe von Daten bereits in die Vertragsprüfung einbezogen werden.
Reicht bei einem Cloud-Dienst ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung aus?
Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung ist nur ein Teil der Prüfung, wenn der Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet. Zu klären sind außerdem die Rollen der Beteiligten, die Zulässigkeit der Verarbeitung, Sicherheitsmaßnahmen und gegebenenfalls Übermittlungen in andere Staaten. Auch der eigentliche Cloud-Vertrag muss Leistungen, Verfügbarkeit und einen möglichen Anbieterwechsel abbilden.
Welche Rolle spielen Nutzungsrechte bei Softwarebeschaffungen?
Der vereinbarte Nutzungsumfang entscheidet darüber, wie Software im Unternehmen oder in der Verwaltung eingesetzt werden darf. Zu prüfen sind beispielsweise Nutzerzahlen, verbundene Gesellschaften, Schnittstellen und die Nutzung durch externe Dienstleister. Bei individuell entwickelter Software ist außerdem wichtig, welche Rechte an Programmcode, Dokumentation und späteren Änderungen eingeräumt werden.
Wie lässt sich der Einsatz von KI rechtlich vorbereiten?
Ausgangspunkt sind der konkrete Anwendungsfall, die verwendeten Daten und die Rolle Ihrer Organisation. Darauf aufbauend lassen sich einschlägige Vorgaben, Rechte an Ein- und Ausgaben sowie notwendige interne Regeln prüfen. Eine pauschale Freigabe für jedes KI-Werkzeug ist wenig hilfreich; sinnvoll ist eine Prüfung der tatsächlich vorgesehenen Nutzung und ihrer Risiken.
Im Gespräch bleiben





