Erbrecht
Nachfolge und Vorsorge bewusst gestalten.
Unser Notariat begleitet die Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Übertragungen zu Lebzeiten. Auch Erbscheinsanträge, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen gehören zu den Vorgängen, die wir mit Ihnen vorbereiten und rechtlich erläutern.
Notarielle Gestaltung für Ihre persönlichen Ziele.
Wer Vermögen weitergeben oder für die eigene Handlungsunfähigkeit vorsorgen möchte, sollte die rechtlichen Wirkungen der gewählten Regelungen verstehen. Wir besprechen Ihre Vorstellungen und bereiten die passenden notariellen Erklärungen vor. Familiäre Situation, vorhandene Verfügungen und die Struktur des Vermögens werden dabei berücksichtigt. Unsere notarielle Tätigkeit betreut die Beteiligten unabhängig und unparteiisch.
Unsere Schwerpunkte
Testamente und Erbverträge
Wir begleiten die Gestaltung und Beurkundung von Verfügungen von Todes wegen. Die gewünschten Regelungen werden mit der familiären und vermögensrechtlichen Situation abgeglichen. Dabei erläutern wir die rechtliche Wirkung des gewählten Instruments und berücksichtigen vorhandene Verfügungen und mögliche Bindungen.
Testament · Erbvertrag · Gestaltung
Übertragung zu Lebzeiten
Eine vorweggenommene Nachfolge kann Vermögen bereits zu Lebzeiten auf andere Personen übertragen. Wir bereiten die dafür vorgesehenen notariellen Vereinbarungen vor. Gegenleistungen, vorbehaltene Rechte und die Auswirkungen auf die weitere Nachfolge werden mit den Beteiligten besprochen und in die rechtliche Gestaltung einbezogen.
Übertragung · Vorbehaltene Rechte · Nachfolge
Erbscheinsanträge
Ist ein Erbschein erforderlich, begleiten wir die Vorbereitung des Antrags und der benötigten Erklärungen. Grundlage sind die familiären Verhältnisse, vorhandene Verfügungen und die maßgeblichen Nachweise. Welche Angaben im konkreten Fall benötigt werden, wird bei der Vorbereitung des notariellen Vorgangs abgestimmt.
Erbnachweis · Antrag · Erklärungen
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Wir unterstützen bei der rechtlichen Gestaltung persönlicher Vorsorge. Eine Vollmacht und eine Patientenverfügung erfüllen unterschiedliche Aufgaben und sollten sinnvoll aufeinander abgestimmt sein. Wir erläutern Reichweite und Wirkungen der vorgesehenen Erklärungen und bereiten die passenden notariellen Unterlagen anhand Ihrer persönlichen Vorstellungen vor.
Vertretung · Persönlicher Wille · Vorsorge
Weitere Beratungsfelder
Weitere Aufgaben, bei denen wir Sie rechtlich begleiten:
Notarielle Testamente
Erbverträge
Vorweggenommene Rechtsnachfolge
Erbscheinsanträge
Vorsorgevollmachten
Patientenverfügungen
Persönlich für Sie da
Ihre Ansprechpartner
Häufige Fragen
Antworten zu Erbrecht und Vorsorge.
Fragen zu Testament, Erbvertrag, Erbnachweis und persönlicher Vorsorge.
Was unterscheidet ein Testament von einem Erbvertrag?
Beide können die Vermögensnachfolge von Todes wegen regeln. Sie unterscheiden sich jedoch unter anderem in ihrer Errichtung und möglichen Bindungswirkung. Auch bei gemeinschaftlichen Testamenten können Bindungen entstehen. Welche Gestaltung passt und welche späteren Änderungen möglich bleiben sollen, sollte deshalb anhand der persönlichen Ziele und bereits vorhandener Regelungen besprochen werden.
Was sollte zur Vorbereitung einer Nachfolgeregelung mitgebracht werden?
Hilfreich sind Angaben zur Familie, eine Übersicht über die wesentlichen Vermögenswerte und bereits bestehende Testamente, Erbverträge oder Übertragungsvereinbarungen. Bei Unternehmensbeteiligungen sind auch gesellschaftsrechtliche Unterlagen relevant. Wichtig sind außerdem Ihre Vorstellungen dazu, wer welches Vermögen erhalten und ob jemand besonders abgesichert werden soll. Daraus ergeben sich die weiteren Gestaltungsfragen.
Ist nach einem Todesfall immer ein Erbschein notwendig?
Nicht in jedem Fall. Ob ein Erbschein benötigt wird, hängt vom konkreten Nachweisbedarf und den vorhandenen Unterlagen ab. Auch notarielle Verfügungen von Todes wegen können für den Erbnachweis relevant sein. Vor einem Antrag sollte daher geklärt werden, für welchen Vorgang der Nachweis benötigt wird und welche Unterlagen bereits vorliegen.
Was unterscheidet Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?
Eine Vorsorgevollmacht regelt, wer Sie in bestimmten Angelegenheiten vertreten darf. Eine Patientenverfügung hält Ihren Willen zu medizinischen Maßnahmen für bestimmte Situationen fest, in denen Sie selbst nicht entscheiden können. Beide Instrumente können sich ergänzen, ersetzen einander aber nicht. Inhalt und Reichweite sollten an Ihrer persönlichen Situation und Ihren Wünschen ausgerichtet werden.
Im Gespräch bleiben





