Wasser und Abwasser
Versorgung sichern. Verantwortung klar regeln.
Wir beraten Kommunen, Verbände und Unternehmen bei der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Dazu gehören wasserrechtliche Zulassungen, Organisation und Finanzierung ebenso wie Kooperationen und die rechtliche Begleitung von Infrastrukturvorhaben.
Rechtsberatung für die Wasserwirtschaft.
Von der Wassergewinnung bis zur Abwasserbehandlung greifen technische, wirtschaftliche und rechtliche Aufgaben ineinander. Wir begleiten die rechtlichen Fragen Ihres Betriebs und Ihrer Investitionen. Dabei betrachten wir Zulassungen und Betriebsanforderungen ebenso wie Satzungen, Verträge, Gebühren, Beiträge und Preise. Fachliche Fragen stimmen wir bei Bedarf mit externen Sachverständigen ab.
Unsere Schwerpunkte
Gewässer und wasserrechtliche Zulassungen
Wir unterstützen bei der Gewinnung von Trink- und Brauchwasser, bei Einleitungen und weiteren Gewässerbenutzungen. Dazu zählen die rechtliche Begleitung von Zulassungsverfahren und Fragen zu Wasserschutzgebieten und Bewirtschaftungsvorgaben. Bestehende Rechte und die Anforderungen an neue oder geänderte Nutzungen werden dabei gemeinsam betrachtet.
Gewinnung · Einleitung · Gewässerschutz
Abwasser und Anlagenbetrieb
Wir beraten zu den rechtlichen Aufgaben der Abwasserbeseitigung und zum Betrieb der zugehörigen Infrastruktur. Themen sind unter anderem Abwasserreinigung, Spurenstoffe und Klärschlammentsorgung. Auch technische Regelwerke und die Einbindung externer Leistungen können für die rechtliche Bewertung und die Gestaltung betrieblicher Abläufe relevant sein.
Abwasserreinigung · Klärschlamm · Betrieb
Organisation, Satzungen und Kooperationen
Wir begleiten die Gestaltung und Veränderung von Organisationsmodellen, etwa bei kommunalen Einrichtungen, Verbänden und Gesellschaften. Satzungen, Anschluss- und Benutzungsregelungen sowie Kooperationsverträge müssen zum gewählten Modell passen. Auch eine Neuordnung der Abwasserbeseitigung oder die Zusammenarbeit beim Infrastrukturbetrieb kann Gegenstand der Beratung sein.
Satzungsrecht · Organisationsmodelle · Zusammenarbeit
Finanzierung und Infrastrukturprojekte
Wir unterstützen bei Rechtsfragen zu Gebühren, Beiträgen und vertraglichen Preisen. Bei Bau- und Modernisierungsvorhaben begleiten wir die Beschaffung und die vertragliche Umsetzung. Rechtliche Anforderungen an Finanzierung, Betrieb und Leistungserbringung werden so im Zusammenhang mit den jeweiligen Investitionsentscheidungen betrachtet.
Gebühren und Beiträge · Preise · Bauaufträge
Weitere Beratungsfelder
Weitere Aufgaben, bei denen wir Sie rechtlich begleiten:
Wasserschutzgebiete
Anschluss- und Benutzungszwang
Konzessionsverfahren
Klimafolgenanpassung
Technische Normung
Kommunale und verbandliche Organisationsformen
Persönlich für Sie da
Ihre Ansprechpartner
Prof. Dr. Till Elgeti
Rechtsanwalt | Partner
Martin Brück von Oertzen
Rechtsanwalt | Partner
Susanne Tyczewski
Rechtsanwältin | Partnerin
Markus Heinrich
Rechtsanwalt | Partner
Lena Kreggenfeld
Rechtsanwältin | Partnerin
Thomas Fock
Rechtsanwalt
Dr. Stefan Bischoff
Rechtsanwalt | Salary Partner
Dr. Karsten Keller
Rechtsanwalt | Salary Partner
Pia Brandsch-Böhm
Rechtsanwältin
Dr. Corinna Durinke
Rechtsanwältin
Lara Antonia Kerner, LL.M.
Rechtsanwältin
Häufige Fragen
Antworten zu Wasser und Abwasser.
Fragen zu Gewässerbenutzung, Finanzierung, Zusammenarbeit und Anlagenbetrieb.
Wann ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich?
Wer Wasser entnimmt oder Stoffe in ein Gewässer einleitet, muss die wasserrechtlichen Anforderungen prüfen. Ob eine Erlaubnis oder eine andere Zulassung erforderlich ist, hängt von der Art der Nutzung und möglichen Ausnahmeregelungen ab. Bestehende Rechte, Mengen und Einleitbedingungen sollten insbesondere bei Änderungen eines Betriebs nicht ungeprüft als ausreichend angesehen werden.
Was unterscheidet Gebühren, Beiträge und Wasserpreise?
Es handelt sich um unterschiedliche rechtliche Finanzierungsinstrumente. Welches Instrument eingesetzt wird und welche Anforderungen gelten, hängt unter anderem von der Organisations- und Benutzungsform sowie dem einschlägigen Landesrecht ab. Eine belastbare Prüfung verbindet deshalb die rechtliche Grundlage mit der Kalkulation und der konkreten Ausgestaltung der Leistungsbeziehung.
Was sollte vor einer Kooperation beim Infrastrukturbetrieb geklärt werden?
Zu klären sind insbesondere Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Eigentumsverhältnisse, Finanzierung und die Voraussetzungen einer späteren Anpassung oder Beendigung. Daneben können kommunal-, vergabe- und gesellschaftsrechtliche Fragen entstehen. Das Kooperationsmodell sollte daher nicht nur den gewünschten laufenden Betrieb abbilden, sondern auch die Umsetzung und mögliche Veränderungen der Zusammenarbeit.
Welche Unterlagen helfen bei der rechtlichen Prüfung einer Anlage?
Wichtig sind insbesondere vorhandene Zulassungen und Nebenbestimmungen, aktuelle Betriebsbeschreibungen, technische Unterlagen sowie einschlägige Satzungen und Verträge. Bei Finanzierungsfragen kommen Kalkulationen und bisherige Bescheide oder Abrechnungen hinzu. Eine geordnete Zusammenstellung erleichtert die Abgrenzung zwischen bestehenden Pflichten, geplanten Änderungen und offenen rechtlichen Fragen.
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