Umweltrecht

Vorhaben entwickeln. Umweltanforderungen einordnen.

Wir begleiten Unternehmen, Kommunen und Vorhabenträger bei umweltrechtlichen Fragen – von der Standortwahl über Zulassungsverfahren bis zum Betrieb einer Anlage. Auch bei behördlichen Maßnahmen und rechtlichen Konflikten stehen wir an Ihrer Seite.

Den rechtlichen Rahmen Ihres Vorhabens im Blick.

Umweltrechtliche Anforderungen greifen häufig ineinander. Immissionsschutz, Natur- und Wasserrecht können ebenso eine Rolle spielen wie Abfall, Boden und fachplanerische Vorgaben. Wir ordnen die betroffenen Regelungen, begleiten die erforderlichen Verfahren und stimmen rechtliche Fragen mit den beteiligten Fachplanern und Sachverständigen ab. Dadurch entsteht eine belastbare Grundlage für die weiteren Projektentscheidungen.

Unsere Schwerpunkte

Anlagenzulassung und Immissionsschutz

Wir beraten zur Zulassung neuer Anlagen und zu Änderungen bestehender Betriebe. Im Mittelpunkt stehen der erforderliche Verfahrensweg, die Antragsunterlagen und der Umgang mit rechtlichen Konflikten. Bei Fragen zu Emissionen, Nachbarschaft und behördlichen Anforderungen arbeiten wir an den Schnittstellen zwischen rechtlicher Bewertung und fachgutachterlicher Prüfung.

Anlagen · Änderungen · Immissionsschutz

Natur, Landschaft und Gewässer

Wir begleiten Vorhaben, die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes oder des Wasserrechts berühren. Zu klären sind die jeweils erforderlichen Prüfungen, Zulassungen und Schutzanforderungen. Wir unterstützen die rechtliche Einordnung von Gutachten und die Abstimmung der verschiedenen Verfahren, ohne fachwissenschaftliche Bewertungen durch juristische Aussagen zu ersetzen.

Naturschutz · Wasserrecht · Fachgutachten

Abfall, Boden und Rohstoffgewinnung

Bei Abfallbewirtschaftung, Bodenschutz sowie Berg- und Abgrabungsvorhaben stellen sich Fragen zu Verantwortlichkeiten, Zulässigkeit und Durchführung. Wir unterstützen bei der rechtlichen Bewertung der betrieblichen Abläufe und bei der Gestaltung notwendiger Vereinbarungen. Auch Konflikte über behördliche Anforderungen und die Zuordnung von Pflichten gehören zu unserer Beratung.

Abfallwirtschaft · Bodenschutz · Abgrabungen

Betrieb, Aufsicht und Konflikte

Umweltrechtliche Beratung endet nicht mit der Zulassung. Wir begleiten den Umgang mit Nebenbestimmungen, behördlichen Aufsichtsmaßnahmen und Streitigkeiten im laufenden Betrieb. Dabei berücksichtigen wir die bestehenden Genehmigungen und die tatsächlichen Abläufe. Soweit erforderlich, vertreten wir unsere Mandanten in gerichtlichen Verfahren und beziehen weitere Fachdisziplinen ein.

Betriebspflichten · Aufsicht · Prozessvertretung

Weitere Beratungsfelder

Weitere Aufgaben, bei denen wir Sie rechtlich begleiten:

Energieumweltrecht

Emissionshandels- und Klimaschutzrecht

Verkehrswegeplanung

Umweltstrafrecht

Planfeststellung

Koordination von Genehmigungsverfahren

Häufige Fragen

Antworten zum Umweltrecht.

Fragen zur Anlagenzulassung, zu Fachgutachten und zum Umgang mit Umweltanforderungen.

Nein. Die Genehmigungsbedürftigkeit richtet sich insbesondere nach Art, Größe und Leistung der Anlage sowie den einschlägigen gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Vorgaben. Auch Erweiterungen oder Änderungen können eine neue Prüfung auslösen. Selbst wenn keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich ist, können andere Zulassungen und umweltrechtliche Pflichten bestehen.

Möglichst bereits bei der Standortwahl und der Festlegung des Vorhabens. Schutzgebiete, benachbarte Nutzungen oder Anforderungen an Gewässer und Boden können das Projekt wesentlich beeinflussen. Eine frühe Übersicht der rechtlichen Prüfungen und der benötigten Fachgutachten erleichtert die Verfahrensplanung und kann vermeiden, dass grundlegende Konflikte erst im Zulassungsverfahren sichtbar werden.

Gutachten liefern die fachlichen Grundlagen für die Bewertung möglicher Auswirkungen eines Vorhabens. Juristisch ist unter anderem zu prüfen, ob die richtigen Fragestellungen untersucht wurden und wie die Ergebnisse im Verfahren zu berücksichtigen sind. Fachgutachterliche Arbeit und rechtliche Begleitung sollten deshalb abgestimmt werden; sie erfüllen unterschiedliche, sich ergänzende Aufgaben.

Zunächst sollten Inhalt, Begründung und Reichweite der Anordnung sowie mögliche Fristen geprüft werden. Dazu gehören die bestehende Genehmigung und die tatsächliche Betriebssituation. Auf dieser Grundlage lässt sich entscheiden, welche Nachweise, Gespräche oder rechtlichen Schritte erforderlich sind. Eine Anordnung sollte weder unbeachtet bleiben noch ohne Prüfung vorschnell umgesetzt oder angefochten werden.

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