Kurz zusammengefasst
Der Coffee Talk gibt einen strukturierten Überblick zur kommunalen Wärmeplanung und relevanten Gesetzesentwicklungen. Schwerpunkt sind Fristen, Pflichten, Fördermöglichkeiten sowie Hinweise aus der Praxis für kommunale Akteure und Unternehmen.
Rechtlicher Rahmen und Pflichten
Das Wärmeplanungsgesetz des Bundes verpflichtet alle Kommunen zur Erstellung kommunaler Wärmepläne. Bereits vor 2024 gab es in einzelnen Bundesländern wie Niedersachsen und Baden-Württemberg landesrechtliche Vorgaben, die durch das Bundesgesetz ergänzt werden. Die Umsetzung erfolgt in NRW beispielsweise über ein spezifisches Landeswärmeplanungsgesetz, das Zuständigkeiten und die Finanzierung regelt. Die kommunalen Wärmepläne müssen eine Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, die Festlegung von Eignungsgebieten und eine Umsetzungsstrategie enthalten.
Fristen und Vereinfachungen für Kommunen
Die wichtigsten Fristen liegen für Großstädte (über 100.000 Einwohner) am 30. Juni 2026 und für kleinere Kommunen am 30. Juni 2028. Für sehr kleine Kommunen mit weniger als 15.000 Einwohnern gelten vereinfachte Anforderungen: Der Planungsaufwand wird laut Vortrag auf ca. 20 % reduziert, und die Kälteplanung entfällt weitgehend. Für alle gilt jedoch, dass die Wärmeplanung kein einmaliges Projekt ist: Alle fünf Jahre muss eine Überprüfung und gegebenenfalls Aktualisierung erfolgen.
Fördermöglichkeiten und deren Entwicklung
In Bezug auf Förderung steht insbesondere die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) im Mittelpunkt. Diese unterstützt Machbarkeitsstudien, den Neubau und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen je nach Modul mit unterschiedlich hohen Fördersätzen. Landesmittel werden anhand eines Sockelbetrags sowie einer Einwohner-abhängigen Pauschale ausgezahlt. Bestimmte Förderprogramme wurden 2024 angepasst bzw. beendet, Machbarkeitsstudien werden weiterhin gefördert, Transformationspläne nicht mehr. Die Antragstellung sollte frühzeitig erfolgen, da Fördermittel begrenzt sind.
Umsetzung und Erfahrungen aus der Praxis
Praxisbeispiele aus verschiedenen Kommunen zeigen, dass die Umsetzung der Wärmeplanung jeweils individuelle Herausforderungen birgt. Erfolgsfaktoren sind eine frühzeitige und präzise Datenbeschaffung, Einbindung relevanter Akteure – insbesondere der kommunalen Netzbetreiber – und flexibel gehaltene Beschlüsse, um auf spätere Entwicklungen reagieren zu können. Der Planungsprozess dauert im Regelfall 12 bis 24 Monate. Wichtige rechtliche Aspekte sind das Vergabe- und Planungsrecht sowie spezifische Fragen zu Wege- und Konzessionsverträgen und zu privater oder interkommunaler Zusammenarbeit.
Fragen zum Video
Welche Fristen gelten für die Erstellung kommunaler Wärmepläne?
Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis spätestens 30. Juni 2026 eine beschlossene und veröffentlichte Wärmeplanung vorlegen. Für kleinere Kommunen gilt eine Frist bis zum 30. Juni 2028.
Welche Erleichterungen gibt es für kleine Kommunen bei der Wärmeplanung?
Kommunen mit weniger als 15.000 Einwohnern können ein stark vereinfachtes Verfahren nutzen. Der Aufwand reduziert sich auf etwa 20 % des regulären Verfahrens, zudem entfällt die Kälteplanung in der Regel für diese Kommunen.
Welche Fördermöglichkeiten bestehen für die kommunale Wärmeplanung und Wärmenetze?
Es gibt verschiedene Förderungen, etwa Bundesförderung für effiziente Wärmenetze und landesrechtlich bereitgestellte Mittel. Die Grundförderung beträgt 165.000 Euro zuzüglich 1,36 Euro pro Einwohner. Auch Machbarkeitsstudien und bestimmte Einzelmaßnahmen können finanziell unterstützt werden.





