Landwirtschaft und Jagd

Betrieb, Flächen und Jagd rechtlich zusammen denken.

Wir beraten landwirtschaftliche Betriebe, Eigentümer und Jagdbeteiligte bei privaten und öffentlich-rechtlichen Fragen. Dazu gehören Übergabe und Pacht, betriebliche Vorhaben, Erneuerbare-Energien-Projekte sowie Konflikte im Jagd- und Waffenrecht.

Rechtsberatung für Landwirtschaft und ländlichen Raum.

Landwirtschaftliche Entscheidungen betreffen häufig zugleich Flächen, Familie, Betrieb und Genehmigungen. Wir verbinden diese Perspektiven bei der Gestaltung von Verträgen und der Begleitung von Vorhaben. Im Jagdrecht unterstützen wir bei der vertraglichen Organisation und bei Konflikten mit Beteiligten oder Behörden. Die Besonderheiten des einschlägigen Landesrechts werden dabei berücksichtigt.

Unsere Schwerpunkte

Betriebsübergabe und landwirtschaftliche Verträge

Wir gestalten und prüfen Übergabe-, Pacht- und Kooperationsverträge. Bei der Nachfolge sind betriebliche Ziele mit den persönlichen und familiären Interessen abzustimmen. Dazu beraten wir auch zu den Besonderheiten der Höfeordnung und des Landguterbrechts, soweit diese im konkreten Fall einschlägig sind.

Übergabe · Landpacht · Nachfolge

Betriebliche Entwicklung und Flächennutzung

Bei der Neuerrichtung oder Erweiterung von Anlagen begleiten wir die planungs- und genehmigungsrechtlichen Fragen. Auch Fördermittel und der landwirtschaftliche Grundstücksverkehr können relevant werden. Die gewünschte Entwicklung wird anhand des konkreten Standorts, der betrieblichen Nutzung und der vorhandenen rechtlichen Grundlagen eingeordnet.

Anlagen · Genehmigungen · Grundstücksverkehr

Energievorhaben im landwirtschaftlichen Umfeld

Wir begleiten Projekte etwa zu Windenergie, Freiflächen- und Agri-Photovoltaik sowie Biogasanlagen. Flächennutzung, Vertragsgestaltung und öffentlich-rechtliche Zulassung müssen dabei aufeinander abgestimmt werden. Unsere Beratung verbindet die Anforderungen des Vorhabens mit den rechtlichen Interessen der landwirtschaftlichen Eigentümer und Betriebe.

Windenergie · Photovoltaik · Biogas

Jagd, Waffen und Konflikte

Wir beraten zu Jagdpachtverträgen, Jagdbezirken und Wildschäden sowie zu Fragen des Jagdscheins und des Waffenrechts. Bei Auseinandersetzungen mit Pächtern, Verpächtern oder Behörden prüfen wir die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten. Auch hoheitliche Eingriffe und die Interessenvertretung in Verfahren gehören zum bestehenden Beratungsspektrum.

Jagdpacht · Wildschäden · Jagd- und Waffenrecht

Weitere Beratungsfelder

Weitere Aufgaben, bei denen wir Sie rechtlich begleiten:

Höfeordnung und Landguterbrecht

Fördermittelrecht

Jagdbezirke und Arrondierung

Flurbereinigungsverfahren

Jagd- und naturschutzrechtliche Bußgeldverfahren

Eingriffe in Jagdrechte

Häufige Fragen

Antworten zu Landwirtschaft und Jagd.

Fragen zu Betriebsübergabe, Außenbereich, Jagdpacht und Wildschäden.

Neben der Übertragung des Betriebs können Versorgung, Wohnrechte, betriebliche Fortführung und die Interessen weiterer Familienmitglieder eine Rolle spielen. Erbrechtliche Besonderheiten und bestehende Verträge sind ebenfalls einzubeziehen. Welche Regelungen passen, hängt von der Struktur des Hofs und den persönlichen Zielen ab; eine unveränderte Musterlösung bildet diese Zusammenhänge häufig nicht ab.

Nein. Auch bei einem landwirtschaftlichen Betrieb müssen die Voraussetzungen des jeweiligen Vorhabens und die betroffenen öffentlichen Belange geprüft werden. Die Zuordnung zum Betrieb, Erschließung und weitere Anforderungen können entscheidend sein. Eine planungsrechtliche Einordnung ersetzt zudem nicht die Prüfung möglicher immissionsschutz-, natur- oder wasserrechtlicher Anforderungen.

Wesentlich sind insbesondere der Pachtgegenstand, die Rechte und Pflichten der Beteiligten sowie Regelungen zu Wildschäden, Veränderungen des Reviers und der Beendigung. Dazu kommen die einschlägigen jagdrechtlichen Vorgaben. Der Vertrag sollte die tatsächlichen Verhältnisse des Jagdbezirks und die gewünschte Zusammenarbeit abbilden, statt nur auf allgemeine Vertragsmuster zu vertrauen.

Zunächst müssen Art, Ort, Umfang und Zeitpunkt des Schadens möglichst nachvollziehbar erfasst werden. Anschließend sind die gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen sowie das nach Landesrecht maßgebliche Verfahren zu klären. Weil für die Geltendmachung besondere Anforderungen und kurze Fristen bestehen können, sollte die rechtliche Einordnung zeitnah erfolgen.

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